Tennisverein Niederdorf – ein Verein seit 1981 Bestand im Niederdorfer Vereinsleben. „Ein Verein – tief im Dorf verwurzelt“, konnte man in einem Bericht der Tageszeitung Dolomiten im November 2000 anlässlich der 18. Jahreshauptversammlung des Tennisvereins lesen.
Fünf wichtige Punkte, welche für den Verein grundlegend von Bedeutung sind, findet man im Leitbild des Tennisvereins.
Das ausreichende Vorhandensein von gut geführten Strukturen, wie Tennisplätze und Tennisbar, sind Voraussetzung zur Ausübung unserer Sportart. Demnach müssen sich auch alle anfallenden Kosten und Investitionen positiv auf die finanzielle Situation des Vereins auswirken. Pflege, Ausbau und Nutzung müssen in angemessenem Verhältnis gesehen werden. Bereits seit 1929 besteht unsere Tennisanlage im Park, welche mit viel Gefühl und Vernunft für die Umwelt erneuert und ausgebaut wurde und so zu den schönsten Tennisanlagen hierzulande gezählt werden kann.
Seit seinem Bestehen bietet unser Verein eine Vielzahl von Veranstaltungen in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen an. Viele Tennisspieler können sich bei Landesmannschafts-Meisterschaften, Vereinsturnieren, Nationalen Tennisturnieren, Kinderturnieren, Vergleichskämpfen u.v.m. sportlich messen. Mit kleineren Festen und diversen Unterhaltungsveranstaltungen wird ein Beitrag für das gesellige Miteinander geleistet. Sie sind, neben den sportlichen Aktivitäten, eine willkommene Bereicherung für den Verein.
Zu den Hauptaufgaben des Vereins zählt zweifelsohne die Förderung unserer Mitglieder. Unter dem Wort „unserer“ versteht der Tennisverein alle Spieler, welche sich durch ihre Mitgliedschaft aktiv für den Verein einsetzen. Durch diese aktive Mitgliedschaft kann eine sinnvolle und erfolgreiche Förderung angeboten werden, welche in Form von Kinderkursen, Kinder- und Jugendtrainings, Mannschaftsmeisterschaften, Turnierteilnahmen, u.a.m. zum Tragen kommt. Seit ca. 2002 wurde eine intensive Förderung für Kinder im Grundschulalter vorangetrieben. Die erfreulich große Beteiligung, bestätigt einmal mehr, dass sich der zeitliche und finanzielle Aufwand mehr als gelohnt hat. Die Freude und der Einsatz der Spieler werden demnach auch bei den sportlichen Erfolgen in Meisterschaften und Turnieren sichtbar, die in all diesen Jahren erzielt werden konnten.
Jedermann weiß, dass weder eine Veränderung noch ein Fortschritt ohne die nötigen finanziellen Mittel erzielt werden kann, jede Veranstaltung und jede Förderung kostet Zeit und Geld. Nur ein kleiner Blick in jeden Kassabericht des Vereins genügt, um die finanzielle Belastung einer Jahrestätigkeit zu sehen. Beiträge von Seiten der öffentlichen Hand wie Gemeinde, Fraktion, Amt für Sport, u.a., Einnahmen aus Sponsorenverträgen mit wirtschaftstreibenden Betrieben, Mitglieds- bzw. Kursbeiträge der aktiven Tennisspieler, sowie Einnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen müssen den Ausgaben der Jahrestätigkeit am Ende eines Jahres gegenübergestellt werden; dass sich „SOLL und HABEN“ unterm Strich ausgleichen ist also kein leichtes Unterfangen und jedes Jahr eine neue Herausforderung für unseren Verein.
Dank einer großen Anzahl von aktiven Mitgliedern, welche der Tennisverein zu verzeichnen hat, können all die aufgezählten Aktivitäten und Veranstaltungen angeboten und durchgeführt werden. Der unentgeltliche Einsatz von vielen Mitgliedern, welche im Interesse des Vereins handeln, trägt maßgebend dazu bei, dass der Ausgleich von „SOLL und HABEN“ nach Durchführung der Tätigkeit auch tatsächlich erreicht wird.
Jedes einzelne Mitglied, egal ob jung oder alt, ist für unseren Verein von unschätzbarem Wert, denn was zählt ist das „aktive Dabeisein und Teilnehmen“ am Vereinsleben, welches den Fortbestand und den damit verbundenen Erfolge und die Anerkennung des Vereins garantiert– tief verwurzelt in unserer Vereinslandschaft.
In der außerordentlichen Jahreshauptversammlung vom 14.12.2023 wurden von den anwesenden Mitgliedern die nachstehenden Vereinssatzungen einstimmig genehmigt.
https://www.tvn.bz/wp-content/uploads/Vereinssatzungen-2023-12-14.pdf
Es ist eine Veröffentlichungs- und Transparenzpflicht für Vereine vorgesehen (Gesetz Nr. 124/2017), die wirtschaftliche Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung haben. Diese Veröffentlichungspflichten kommen nur dann zur Anwendung, wenn der Gesamtbetrag, der innerhalb eines Jahres effektiv an den jeweiligen Begünstigten ausgezahlten Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftlichen Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen, mindestens 10.000 Euro beträgt.
TENNISVEREIN NIEDERDORF/ASV
Steuernummer: 92002180211
BEITRÄGE 2023
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BEITRÄGE 2022
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BEITRÄGE 2021
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BEITRÄGE 2020
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BEITRÄGE 2019
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BEITRÄGE 2018
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